Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrte Kunden,
Die nachstehenden Bedingungen gelten für Verträge, die die Erbringung
einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise) i.S.v. § 651a ff.
des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Geldhauser Reisen zum Gegenstand
haben. Die persönlichen Daten der Kunden werden an Dritte (Hotel, etc.)
nur weitergegeben, soweit dies zur vertragsgemäßen Erfüllung im Rahmen
des Reisevertrages notwendig ist.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit
der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde Geldhauser
Reisen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter
Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen von Geldhauser Reisen
an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Geldhauser
Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Geldhauser Reisen dem Kunden
zusätzlich eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen.
2. Bezahlung
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat Geldhauser Reisen eine
Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit der
Buchungsbestätigung ausgehändigt.
b) Bei Vertragsschluss ist gegen
Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins (§ 651k Abs.
3 BGB) eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu leisten.
Prämien für Reiseversicherungen - soweit abgeschlossen - sind in voller
Höhe mit der Anzahlung fällig.
c) Der restliche Reisepreis ist mit
Ausfertigung der Reiseunterlagen, die nach Wahl des Kunden durch das
Reisebüro ausgehändigt oder zugesandt werden, frühestens aber vier
Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen.
d) Bei Vertragsschluss innerhalb
von vier Wochen vor Reisebeginn ist der Reisekunde zur sofortigen
Bezahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der
Reisebestätigung und des Sicherungsscheins verpflichtet.
e) Dauert
die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so ist der Reisepreis
auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheines zu bezahlen.
f) In
allen Fällen erfolgt die Bezahlung der Anzahlung und des
(Rest)-Reisepreises durch Abbuchung vom Bankkonto des Kunden. Zur
Weiterleitung an Geldhauser Reisen benötigt das Reisebüro den
vollständigen Namen und die Bankverbindung des Kunden sowie dessen
schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
3. Leistungen, Leistungsänderungen
a) Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Katalog sind bindend;
Geldhauser Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen der Bestätigung durch Geldhauser Reisen.
b) Änderungen und
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von
Geldhauser Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die
Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
c) Geldhauser Reisen verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
nach Vertragsabschluß kann der Reisende ohne Gebühren vom Vertrag
zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Geldhauser Reisen in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
Mitteilung der Änderung der Reiseleistung gegenüber Geldhauser Reisen
geltend zu machen.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
a) Rücktritt des Kunden
Der
Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Geldhauser Reisen.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt
der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
kann Geldhauser Reisen wahlweise entweder eine konkret zu berechnende
oder pauschalierte Entschädigung verlangen.
Wählt Geldhauser Reisen
die konkrete Berechnung, so bestimmt sich die Höhe der Entschädigung
nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter
ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
Wählt Geldhauser Reisen
eine pauschalierte Entschädigung, so wird diese für die verschiedenen
Reisearten unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich
möglichen Erwerbs in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis - wie
nachstehend wiedergegeben - festgesetzt:
Rücktrittskosten pro Person:
(1) Bus, Bahn, Flug und Pauschalaufenthalte (Selbstfahrer)
bis 22. Tag vor Reiseantritt 10 % (mind. U 25,-)
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 50 %
bei Nichterscheinen am Abreisetag/Nichtanreise 95 %
Bei
Musicals oder Theaterreisen wird bei Umbuchung oder Rücktritt von der
Reise neben der Umbuchungs- oder Rücktrittsgebühr der volle
Eintrittskartenpreis zuzüglich Vorverkaufsgebühr zusätzlich berechnet.
(2) Schiffsreisen, Bus-/Schiffsreisen
bis 31. Tag vor Reiseantritt 10 % (mind. U 25,-)
ab 30. Tag bis 16. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 15. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
bei Nichterscheinen am Abreisetag/Nichtanreise 95 %
Der
Reisende kann in allen Fällen jederzeit den Nachweis führen, dass
Geldhauser Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die
geforderte Pauschale entstanden ist.
b) Umbuchung
Werden auf
Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen
vorgenommen, ist Geldhauser Reisen berechtigt, eine Umbuchungsgebühr
von U 25,-/Person, bei Ferienwohnungen U 25,-/Objekt, oder die
tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechnen. Eine Umbuchung ist bei
Einhaltung nachstehender Fristen möglich:
(1) Bus-, Bahn- und Flugreisen sowie Pauschalaufenthalte bis zum
22. Tag,
(2) Schiffsreisen oder kombinierte Bus-/Schiffsreisen bis zum 31. Tag,
Umbuchungswünsche,
die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können - sofern ihre
Durchführung möglich ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
Bedingungen gemäß Ziff. 4.a) und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
c) Ersatzperson
Bis zum
Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierfür kann Geldhauser
Reisen eine Bearbeitungsgebühr von U 25,- pro Person oder die
tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen. Geldhauser Reisen kann
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reisende
Geldhauser Reisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Gewährleistung
a) Abhilfe, Minderung
Wird
die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Geldhauser Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe ist auch in der Weise
zulässig, dass Geldhauser Reisen eine gleichwertige Ersatzleistung
erbringt.
Ein Recht zur Selbstabhilfe besteht erst, wenn Geldhauser
Reisen nach Ablauf einer vom Reisenden zu setzenden angemessenen Frist
keine Abhilfe leistet, eine Abhilfe nicht möglich ist oder von
Geldhauser Reisen verweigert wird, oder die sofortige Abhilfe
ausnahmsweise durch ein besonderes Interesse des Reisekunden geboten
ist.
Für die Dauer des Mangels kann der Reisende die Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn trotz Mängelanzeige gemäß
Ziff. 7. die geschuldete Reiseleistung oder die angebotene
Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
b) Kündigung des Vertrages
Wird
die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der
Reisekunde unter den in Ziff. 5.a) genannten Voraussetzungen der
Selbstabhilfe den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigem, für Geldhauser Reisen
erkennbaren Grund die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist. Die
Schriftform der Kündigung wird empfohlen. Im Falle der berechtigten
Kündigung schuldet der Reisende den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
c) Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet
der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den Geldhauser Reisen nicht zu vertreten hat.
6. Haftung und Beschränkungen
a) Die vertragliche Haftung von Geldhauser Reisen für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
(1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
(2)
soweit Geldhauser Reisen für einen dem Reisenden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
b) Für alle gegen Geldhauser Reisen gerichteten
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Geldhauser Reisen bei
Sachschäden bis U 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro
Reisenden und Reise.
c) Geldhauser Reisen haftet nicht für Inhalt und
Qualität von Veranstaltungen, die eigenverantwortlich von Dritten
veranstaltet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theateraufführungen,
Ausstellungen, Konzerte, Musicals, Tagesausflüge, usw.). Dies gilt auch
dann, wenn diese Veranstaltungen von Geldhauser Reisen vermittelt
oder/und gleichzeitig mit der von Geldhauser Reisen vertraglich
geschuldeten Leistung gebucht werden.
d) Ein Schadensersatzanspruch
gegen Geldhauser Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
e) Die Reiseleitung oder/und die Leistungsträger sind nicht berechtigt,
etwaige Ansprüche der Kunden gegenüber Geldhauser Reisen anzuerkennen.
7. Mitwirkungspflichten
Der
Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Geldhauser Reisen oder
der Reiseleitung/ Vertretung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es
der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Geldhauser
Reisen wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie über eventuelle Änderungen vor der Reiseanmeldung unterrichten.
Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von
dieser Informationspflicht nicht erfasst. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Geldhauser Reisen haftet
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
Geldhauser Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
Geldhauser Reisen die Verzögerung zu vertreten hat.
Dem Reisenden
wird empfohlen, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls
ärztlichen Rat zu Thrombose- u. a. Gesundheitsrisiken einzuholen. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Der Reisende ist für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Geldhauser Reisen bedingt
sind.
9. Versicherungen, Reiseschutz
Eine
Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei
Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Darüber hinaus empfehlen
wir den Abschluss eines Versicherungspaketes. Geldhauser Reisen hat
hierzu mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG einen Rahmenvertrag mit
günstigen Konditionen abgeschlossen. Mit den Reiseunterlagen erhält der
Kunde weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare.
Ergänzend wird auf die Anzeigen in diesem Katalog sowie auf die in den
Reisebüros ausliegenden Informationen verwiesen.
Sofern ein
Versicherungsfall eintreten sollte, ist die die HanseMerkur
Reiseversicherung AG, Neue Rabenstr. 28 in 20352 Hamburg, bzw.
Geldhauser Reisen umgehend zu benachrichtigen.
10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Geldhauser Reisen, Fichtenstr. 29,
85649 Hofolding, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert war.
Ansprüche nach den §§ 651c bis f
BGB verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des
Reisenden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; diese verjähren
in zwei Jahren. Gleiches gilt für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
Die Verjährungsfrist für diese vertraglichen Ansprüche
beginnt nach dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Hat der Reisende solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht und
schweben zwischen dem Reisenden und Geldhauser Reisen Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung dieser Verhandlungen
ablehnt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
Die Abtretung der Ansprüche des Reisenden gegen Geldhauser Reisen an Dritte ist ausgeschlossen.
11. Mindestteilnehmerzahl bei Reisen
Geldhauser
Reisen bzw. der Reiseveranstalter behalten sich vor, auf eine
Mindestteilnehmerzahl hinzuweisen. Der Reiseveranstalter (Partner oder
Fremdveranstalter) und/oder Geldhauser Reisen behalten sich vor, die
Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Absage
ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten
Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens bis zwei Wochen vor
Reisebeginn. Der vom Reisenden gezahlte Betrag ist unverzüglich
zurückzuerstatten
.
12. Rechtswahl
Die Rechtsbeziehungen zwischen Geldhauser Reisen und dem Kunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Reiseveranstalter:
Geldhauser Die Münchner Busreisen GmbH & Co.KG
Fichtenstr. 29, 85649 Hofolding
München HRA 93395
Stand: 01.08.2011
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